Es ist Ihr gutes Recht, die Bestellung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer Auftragsbestätigung schriftlich zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Verlagsanschrift.
Wird der Bezug der Printausgabe des Reutlinger General-Anzeigers an mindestens 19 aufeinander folgenden Erscheinungstagen unterbrochen, entfällt ein voller Monatsbezugspreis. Eine Bezugsunterbrechung für das E-Paper ist nicht möglich.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Abbestellungen zum Monatsende möglich und müssen dem Verlag bis zum 10. eines Monats schriftlich vorliegen.
Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt, Störung des Arbeitsfriedens (Streik, Aussperrung) oder technischer Probleme besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Entschädigung.
Die gewünschte Prämie erhalten Sie frühestens nach Ablauf des ersten vollen Bezugsmonats. Sie kann nicht gewährt werden, wenn mit der Vermittlung eine Abbestellung verbunden ist.
Die Prämie kann nicht gewährt werden wenn Sie oder eine andere Person aus Ihrem Haushalt in den letzten 6 Monaten Abonnent des GEA waren. Das Gleiche gilt für Eigenbestellungen und Geschenkabonnements. Eventuelle Zuzahlbeträge werden bei Lieferung per Nachnahme erhoben.